Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt, Teil I vom 2. Juni 2023, Nr. 140.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist ein Gesetz zum Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße gegen Gesetze oder Bußgeldbestimmungen erlangt haben und diese den nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden.
Als Meldewege sieht das HinSchG mit internen Meldesystemen (innerhalb des betroffenen Unternehmens, der betroffenen Behörde bzw. Einrichtung) und externen Meldesystemen (bei einer unabhängigen Stelle) zwei verschiedene Meldekanäle vor. Hinweisgebende Personen sollen allerdings eine Meldung an eine interne Meldestelle gegenüber der Meldung an externe behördliche Meldestellen bevorzugen.
Auch kirchliche Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Bistum, Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände sowie Verbände, Vereinigungen etc. mit mehr als 50 Beschäftigten sind verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten.
Offenheit, Transparenz und die Einhaltung von Recht und Gesetz ist auf allen Ebenen des Erzbistums Köln die Arbeitsgrundlage. Der Kirchengemeindeverband Brauweiler/Geyen/Sinthern ermutigt daher seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Praktikanten und Ehrenamtlichen, Rechtsverstöße und Fehlverhalten innerhalb der Einrichtung zu melden und dadurch mitzuhelfen, Schäden zu vermeiden.
Dafür hat das Erzbistum Köln ein Hinweisgebersystem in Form eines zentralen Hinweisgeberportals eingerichtet: https://meldestelle-erzbistumkoeln.integrityline.app.
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