Der Kirchengemeindeverband (KGV) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er wird durch den Erzbischof errichtet.

Der Kirchenvorstand (KV) einer katholischen Kirchengemeinden ist das Verwaltungsorgan der jeweiligen Kirchengemeinde, das gemäß der Kirchenverfassung mit Leitungs- und Verwaltungsaufgaben beauftragt ist.
Der Pfarrgemeinderat (PGR) eines Seelsorgebereichs ist als von den Gemeindemitgliedern gewähltes Gremium verantwortlich für die Ausgestaltung und Organisation des pastoralen Lebens in unseren Gemeinden.