Der Kirchengemeindeverband (KGV) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er wird durch den Erzbischof errichtet.
Der 2008 errichtete KGV Brauweiler - Geyen - Sinthern ist das oberste Verwaltungsorgan der Pfarreiengemeinschaft. Ihm obliegen:
- die Rechtsträgerschaft der beteiligten Pfarreien,
- die Anstellungsträgerschaft für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter u.a. des Küsterdienstes, der Kirchenmusik, der Pastoralbüros sowie
die Trägerschaft der Kindertagesstätten in Brauweiler, Dansweiler und Sinthern.
Dem KGV Brauweiler - Geyen - Sinthern gehören die drei rechtlich selbstständigen Kirchengemeinden St. Nikolaus Brauweiler, St. Cornelius Geyen und St. Martinus Sinthern an. Diese sind weiterhin verantwortlich für die Verwaltung ihres örtlichen Kirchenvermögens sowie die Unterhaltung ihrer kirchlichen Gebäude und Liegenschaften.
Die Verbandsvertretung des KGV Brauweiler - Geyen - Sinthern hat einen Geschäftführenden Ausschuss gebildet.