26. Jan. 2025
Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt, Teil I vom 2. Juni 2023, Nr. 140.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist ein Gesetz zum Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße gegen Gesetze oder Bußgeldbestimmungen erlangt haben und diese den nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden.
Als Meldewege sieht das HinSchG mit internen Meldesystemen (innerhalb des betroffenen Unternehmens, der betroffenen Behörde bzw. Einrichtung) und externen Meldesystemen (bei einer unabhängigen Stelle) zwei verschiedene Meldekanäle vor. ...